Allgemein Geschäffsbedingungen:

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und  zugesagt und /oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Die Buchung erfolgt in schriftlicher Form.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die jeweils angegebene Vertrags-bzw. Mietdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet.

Die Belegung der Wohnung kann nur durch die in der Buchung angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Im Mietpreis sind Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung enthalten.

2. An-und Abreise 

Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag sollte die Wohnung spätestens 10.00 Uhr Rodelhaus und Sankt Andreasberg, 10.30 Uhr Lerbach, Lonau und Wieda, dem Gastgeber wieder übergeben werden.

Sonderwünsche oder Nebenabsprachen für An-und Abreise sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

3. Bezahlung 

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 %  des Mietpreises fällig.

Die restlichen 50% Mietpreises sind 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

4. Rücktritt durch den Mieter 

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

Im Falle eines Rücktritts vor Vertragsbeginn werden dem Mieter folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

  • Bis zum 31. Tag 5 % des gesamten Mietpreises,
  • Ab dem 30. Tag vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis (100%) zu zahlen.

Beträge die angezahlt sind, werden selbstverständlich berücksichtigt und angerechnet.

Als Berechnungsgrundlage zählt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist.

Um Stornogebühren zu vermeiden empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

5. Rücktritt des Vermieters 

Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,

  • wenn die vereinbarten Zahlung nicht fristgerecht geleistet sind.

Des weiteren ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wie zum Beispiel: 

  • höhere, nicht vorhersehbare Gewalt
  • Pandemie und lockdown
  • bei nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages durch den Vermieter unmöglich machen
  • bei irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen des Mieters wie z.B. Namen oder Zweck
  • bei vertragswidrigen Verhalten, was nicht zumutbar ist
  • Bei Verstoßes der Hausordnung

Der Vermietet hat den Mieter unverzüglich von der Ausübung des Rücktritts in Kenntnis zu setzen, wenn sich o.a. Tatsachen anbahnen.

Es entsteht bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters kein Schadenersatz.

6. Hausordnung

Der Mieter verpflichtet sich die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert.

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe.

In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Bitte benutzen Sie das Haus Umwelt,- und kostenfreundlich und beachten Sie ihre Strom, Heizung und Wasserverbrauch.

Bitte trennen Sie ihre Müll in Plastic (gelbe sacke) Papier, Glass, Grün und Rest. Benutzen Sie kein biosacke in der grüne Tonne.

Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet. Rauchers sind erlaubt auf die Terrasse zu Rauchen.

Das Laden von Elektro-Kraftfahrzeugen ist auf dem Grundstück nicht gestattet, da die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind. …Verstösse gegen diese Vereinbarung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Erstattung der Mietsumme

Wenn Sie mehr Gästen mitbringen als angegeben auf ihre Reservierung sind Sie verpflichtet diese zu Melden und bezahlen Sie €15 pro Person pro Nacht. 

Verstösse gegen diese Vereinbarung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Erstattung der Mietsumme

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. 

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein.

7. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, sowie für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Eventuell vorhandene Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Mieter zu 100%.  Der Mieter verpflichtet sich einen von ihm verursachten Schaden unverzüglich beim Vermieter zu melden.

 Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht.

Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber  Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

8.Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.